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Datenschutzerklärung und Stipendienordnung

Anmeldung, Gemeinschaftsrichtlinien & Stipendienprogramm

Beit-Midrasch „Or Zarua" — OLAMI Rechtsträger: Olami- „Verein zur Förderung von Bibelwissenschaften", Wien · ZVR-Zahl 767033758 Stand: 15.07.2026

Dieses Dokument besteht aus zwei Teilen: Teil A regelt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Anmeldung, Teilnahme und Stipendienprogramm; Teil B enthält die Stipendienordnung des OLAMI-Stipendienprogramms. Für den Besuch unserer Website www.or-zarua.at gilt eine gesonderte [Datenschutzerklärung Website].

Teil A — Datenschutzerklärung

A.1 Verantwortlicher

Olami- „Verein zur Förderung von Bibelwissenschaften" (auftretend unter dem Namen Beit-Midrasch „Or Zarua" — OLAMI) Hollandstraße 14/47-52, 1020 Wien, Österreich ZVR-Zahl: 767033758 E-Mail: office@or-zarua.at | Telefon: +43 1 5320230

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Für alle Datenschutzanliegen erreichen Sie uns unter der oben genannten E-Mail-Adresse.

A.2 Welche Daten wir verarbeiten

  • Identifikations- und Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum (zur Prüfung der Altersvoraussetzungen des Programms, 14–32 Jahre), Geschlecht (zur Organisation der Lernformate), Telefonnummer, Messenger-/Social-Media-Kontakt.

  • Akademischer und beruflicher Hintergrund: Universität bzw. Bildungseinrichtung, Studienrichtung oder Beruf; Angaben zu Ihren Aufenthaltsplänen in Wien (zur Programmplanung).

  • Finanzdaten: Kontonummer (IBAN) — wird erst nach Bewilligung eines Stipendiums erhoben und ausschließlich zur Auszahlung verwendet.

  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Angaben zu Ihrem religiösen Hintergrund und Ihren spirituellen Anliegen, die Verifizierung des jüdischen Status nach der Halacha, Wünsche nach vertraulichen Gesprächen mit einem geistlichen Mentor (Rabbiner).

  • Anwesenheits- und Teilnahmedaten: Aufzeichnungen über Anwesenheit und Teilnahme an Lerneinheiten, soweit sie für die Berechnung von Stipendienansprüchen nach Teil B erforderlich sind.

  • Bildaufnahmen: Fotos und Videoaufnahmen bei unseren Veranstaltungen — nur mit Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung.

A.3 Zwecke und Rechtsgrundlagen

ZweckRechtsgrundlage

Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Organisation der Programme, Durchsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien (Hausordnung)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teilnahmevereinbarung)

Verarbeitung religiöser Daten (inkl. Halacha-Status) im Rahmen der GemeinschaftstätigkeitArt. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO (rechtmäßige Tätigkeiten einer religiös ausgerichteten Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegenüber Mitgliedern und Personen in regelmäßigem Kontakt) sowie zusätzlich Ihre ausdrückliche Einwilligung, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO

Prüfung der Stipendienvoraussetzungen nach Teil B (Alter, Anwesenheit, Halacha-Status) und Auszahlung auf Ihre IBANArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Stipendienvereinbarung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (steuer- und abgabenrechtliche Pflichten); für den Halacha-Status: Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO

Organisatorische Mitteilungen zu Ihrer Teilnahme (Termine, Änderungen)Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Öffentlichkeitsarbeit: Veröffentlichung von Fotos/Videos auf unseren KanälenArt. 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (gesonderte, freiwillige Einwilligung)

Daten, die nach Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO verarbeitet werden, werden ohne Ihre Einwilligung nicht außerhalb des Vereins offengelegt.

A.4 Ausdrückliche Einwilligung für besondere Datenkategorien

Angaben zu Ihrem religiösen Status und die Halacha-Verifizierung sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Sie erteilen Ihre ausdrückliche Einwilligung durch Ankreuzen des dafür vorgesehenen, nicht vorausgefüllten Kästchens im Formular. Die Einwilligung ist freiwillig; Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Abschnitt A.9).

A.5 Ist die Bereitstellung verpflichtend?

Die als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben sind für die Anmeldung und Teilnehmerverwaltung erforderlich; ohne sie können wir Ihre Anmeldung nicht bearbeiten. Die Halacha-bezogenen Angaben sind ausschließlich für die Stipendienprüfung erforderlich: ohne sie ist eine Stipendienberechtigung nicht feststellbar, die Teilnahme an unseren Lernprogrammen ohne Stipendium bleibt jedoch möglich. Optionale Angaben (z. B. Medieneinwilligung) haben keinen Einfluss auf Anmeldung oder Stipendienberechtigung.

A.6 Empfänger und Auftragsverarbeiter

Ihre Daten sind nur befugten Funktionsträgern des Vereins zugänglich. Für die Erhebung und Speicherung der Formulardaten nutzen wir Google Workspace (Google Forms, Google Drive, Google Sheets); Google Ireland Ltd. bzw. Google LLC handeln als unsere Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (Cloud Data Processing Addendum, Art. 28 DSGVO). Zur Auszahlung von Stipendien werden die erforderlichen Daten an das ausführende Kreditinstitut übermittelt. Das Stipendienprogramm wird von OLAMI (OLAMI International, New York, USA) getragen; zur Programmverwaltung und Abrechnung übermitteln wir die dafür erforderlichen Daten (Name, Anwesenheits- und Anspruchsübersicht) an OLAMI International. Eine Offenlegung gegenüber Behörden erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Wir verkaufen Ihre Daten nicht und geben sie nicht zu kommerziellen Zwecken weiter.

A.7 Drittlandübermittlungen

Soweit Google Daten außerhalb des EWR (insbesondere in den USA) verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) und/oder — soweit der Empfänger zertifiziert ist — des EU-US Data Privacy Framework. Übermittlungen an OLAMI International (USA) im Rahmen des Stipendienprogramms stützen sich auf EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) oder, soweit solche nicht bestehen, auf Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erforderlichkeit für die Durchführung der Stipendienvereinbarung).

A.8 Speicherdauer

  • Allgemeine, akademische und Kontaktdaten: für die Dauer Ihrer Teilnahme; danach Löschung spätestens nach 12 Monaten, sofern Sie nicht früher die Löschung verlangen.

  • Finanz- und stipendienbezogene Anwesenheitsdaten (IBAN, Auszahlungen, Anwesenheitslisten als Auszahlungsgrundlage): sieben (7) Jahre ab Ende des Kalenderjahres der jeweiligen Auszahlung (§ 132 BAO). Vor Ablauf dieser gesetzlichen Frist ist eine Löschung nicht möglich.

  • Einwilligungsbasierte Daten (z. B. Bildaufnahmen): bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung.

A.9 Widerruf der Einwilligung und Folgen

Sie können erteilte Einwilligungen jederzeit per E-Mail an office@or-zarua.at widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Bitte beachten Sie: Der Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung der Halacha-bezogenen Daten führt dazu, dass eine Stipendienberechtigung künftig nicht mehr festgestellt werden kann; bereits erfolgte Auszahlungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

A.10 Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17 — außer bei gesetzlichen Aufbewahrungspflichten), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Zur Ausübung genügt eine E-Mail an office@or-zarua.at. Beschwerden richten Sie an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, www.dsb.gv.at.

A.11 Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Entscheidungen über Aufnahme und Stipendien werden von Menschen getroffen; eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

A.12 Minderjährige

Unsere Programme richten sich an Personen im Alter von 14 bis 32 Jahren. In Österreich können Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr datenschutzrechtliche Einwilligungen grundsätzlich selbst erteilen (vgl. § 4 Abs. 4 DSG); auch die religiöse Selbstbestimmung besteht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter 18 Jahren können wir im Einzelfall zusätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einholen, insbesondere im Zusammenhang mit der Stipendienvereinbarung und der Bekanntgabe der Kontoverbindung.

A.13 Datensicherheit

Wir schützen Ihre Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere Zugriffsbeschränkung auf befugte Funktionsträger, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zugriffskontrollen im verwendeten Google-Workspace-Konto.

Teil B — Stipendienordnung (OLAMI-Stipendienprogramm)

B.1 Programm und Träger

Das Stipendienprogramm ist Teil des internationalen OLAMI-Programms und wird von OLAMI International (New York, USA) getragen und finanziert. Der Verein administriert das Programm in Wien: Er nimmt Anmeldungen entgegen, prüft die Voraussetzungen, führt den Anwesenheitsnachweis und zahlt die Stipendien aus zweckgewidmeten Programmmitteln an die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus.

B.2 Teilnahmevoraussetzungen

Ein Stipendium können Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lernprogramme des Beit-Midrasch erhalten, die: a) das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Gemeinschaftsrichtlinien akzeptiert haben; b) im Alter von 14 bis 32 Jahren sind (gemäß den Programmregeln von OLAMI); c) die Verifizierung des jüdischen Status nach der Halacha im Rahmen des Programms durchlaufen haben und hierfür ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) erteilt haben — dies ist eine zwingende Voraussetzung jeder Auszahlung; d) vom Verein in das Programm aufgenommen wurden.

Die Teilnahme an den Lernprogrammen ohne Stipendium ist ohne die Voraussetzungen b) und c) möglich. Die Teilnahme am Programm begründet keine Vereinsmitgliedschaft. Bei minderjährigen Stipendiatinnen und Stipendiaten (unter 18 Jahren) kann der Verein die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Stipendienvereinbarung und zur Bekanntgabe der Kontoverbindung verlangen.

B.3 Höhe und Auszahlung

Das Stipendium beträgt den Euro-Gegenwert von USD 100 pro Kalendermonat, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs des Auszahlungstages. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein, spätestens bis zum Ende des auf den Anspruchsmonat folgenden Kalendermonats, auf das nach der Aufnahme in das Programm bekannt gegebene Konto (IBAN).

B.4 Anwesenheitserfordernis

Der Anspruch für einen Kalendermonat setzt persönliche (vor Ort) Teilnahme voraus:

a) Regulärer Lernbetrieb: Teilnahme an mindestens einer Lerneinheit in mindestens vier verschiedenen Kalenderwochen des Monats (mindestens einmal pro Woche, mindestens viermal im Monat). b) Eingeschränkter Lernbetrieb (Ferien, Feiertage oder vom Verein abgesagte Einheiten): Werden in dem Kalendermonat dennoch mindestens vier Präsenzeinheiten angeboten, besteht der Anspruch, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat an mindestens vier der angebotenen Einheiten teilnimmt; auf die Verteilung über verschiedene Kalenderwochen kommt es dabei nicht an. c) Werden in einem Kalendermonat weniger als vier Präsenzeinheiten angeboten, besteht für diesen Monat kein Stipendienanspruch.

  • Online-Teilnahme wird nicht angerechnet.

  • Versäumte Einheiten gelten unabhängig vom Grund als versäumt; Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

B.5 Anwesenheitsnachweis

Die Anwesenheit wird je Einheit in einer Anwesenheitsliste erfasst und in einer Übersichtstabelle zusammengeführt. Diese Aufzeichnungen sind Grundlage der Stipendienabrechnung, der Berichterstattung an OLAMI International sowie allfälliger Teilnahmebestätigungen (Kursbestätigungen) und werden gemäß § 132 BAO sieben Jahre aufbewahrt.

B.6 Ende des Anspruchs und Ausschluss

Der Anspruch endet bzw. ein Ausschluss vom Programm ist möglich bei: Verstößen gegen die Gemeinschaftsrichtlinien, unrichtigen Angaben, Wegfall der Voraussetzungen nach Punkt B.2 oder Widerruf der Einwilligung nach Punkt B.2 lit. c (mit Wirkung für die Zukunft; bereits erworbene Ansprüche für abgeschlossene Monate bleiben unberührt).

B.7 Kein Rechtsanspruch

Auf die Aufnahme in das Programm sowie auf die Gewährung oder Auszahlung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Träger und Verein können das Programm jederzeit ändern, aussetzen oder beenden; Ansprüche für bereits abgeschlossene Monate bleiben davon unberührt. Das Stipendium wird ohne Gegenleistung für Arbeits- oder Dienstleistungen gewährt und begründet kein Arbeitsverhältnis; steuerliche Fragen auf Seiten der Empfängerin/des Empfängers sind individuell zu klären.

B.8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms richtet sich nach Teil A dieses Dokuments.

Schlussbestimmungen

Wir passen dieses Dokument an, wenn sich unsere Verarbeitungen, das Programm oder die Rechtslage ändern; maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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